Besondere Personengruppen

Gäbe es nur Vollzeitarbeitskräfte in Deutschland, hätten Sie es leicht. Doch dies ist leider nicht der Fall. Denn natürlich gibt es in jedem Unternehmen auch Aushilfen und Teilzeitkräfte, Gleitzonenmitarbeiter, Minijobber oder auch kurzfristig Beschäftigte und Rentner, die den Betrieb am Laufen halten. Doch all diesen Gruppen ist eines gemeinsam: Sie müssen die Abrechnung vornehmen. Sie müssen gegebenenfalls die Sozialabgaben und die Lohnsteuer berechnen und für die pünktliche Abführung sorgen. Sie müssen von Anfang an darauf achten, dass solche Arbeitskräfte richtig „eingestuft“ werden und das Unternehmen vor Mehrfachbeschäftigungen abgesichert ist. lohnexperten24.de liefert Ihnen zu jeder der „besonderen Personengruppen“ die wichtigsten Rechtstipps, Vorlagen und Muster und Lösungen.
 

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Geringfügige Beschäftigung / Minijob, 05.01.12

Auch für Minijobber ein Zeitkonto?

400-€-Kräfte _ Kette Mit Papiermännern

Können Überstunden bei einem Minijobber auf 400 Euro-Basis auf ein Zeitkonto gesammelt und mit Freizeit ausgeglichen werden?


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Studenten, Schüler & Praktikanten, 12.12.11

Praktikanten werden versicherungsrechtlich verschieden behandelt

Praktikanten, Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Steuerpflicht

Inwiefern unterscheidet sich die Anstellung eines Praktikanten gegenüber eines normalen Festangestellten in den Themen, Sozialversicherung, Lohnsteuer, etc?


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Geringfügige Beschäftigung / Minijob, 30.11.11

Minijobber können später als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden

Kann ein Arbeitnehmer, der als Minijobber (geringfügig entlohnter Beschäftigter) angestellt war, im gleichen Betrieb später  kurzfristig beschäftigt werden?


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Kurzfristige Beschäftigung

Mitarbeiter-Vergleichsrechner

bunte Männchen

Mit dem Tool "Mitarbeiter-Vergleichsrechner" können Sie relativ schnell feststellen, ob für eine bestimmte Aufgabe ein eigener oder ein externer Mitarbeiter kostengünstiger ist.


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Geringfügige Beschäftigung / Minijob

Gleitzonen- & Minijob-Rechner

Taschenrechner Geldscheine

Mit dem Gleitzonen- & Minijob-Rechner können Sie Ihre Aushilfen komfortabel abrechnen. Auf einen Blick sehen Sie, welche Pauschalabgaben für sie anfallen.
Den Rechner können Sie für Entgelte


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Studenten, Schüler & Praktikanten

Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zu dualen Studiengängen

Vertrag

Hier finden Sie das Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 5.7.2010 zum Thema duale Studiengänge.


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Studenten, Schüler & Praktikanten

Prüfungschema zur Sozialversicherungspflicht von Studenten und Praktikanten

Entgeltabrechnung

Um Kosten zu sparen, werden gerne Studenten oder Praktikanten eingesetzt. Sicher auch in Ihrem Unternehmen. Das hat den Vorteil, dass bei Einhaltung bestimmter Grenzen keine Sozialversicherungsabgaben anfallen.


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Geringfügige Beschäftigung / Minijob

Erklärung zur Mehrfachbeschäftigung (Formular)

Verdienstgrenze

Schnell können Sie damit konfrontiert sein, dass Mitarbeiter neben der Beschäftigung bei Ihnen noch eine oder mehrere andere Beschäftigungen ausüben. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist auch nichts dagegen einzuwenden und die Zweitbeschäftigung kann ohne weiteres von Ihnen geduldet werden.


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Studenten, Schüler & Praktikanten

Wie Sie Studenten effektiv als kostengünstige Aushilfen einsetzen

bunte Männchen

Für einen Mitarbeiter keinerlei Beiträge zur Kranken-, zur Pflege- und zur Arbeitslosenversicherung zahlen? Das geht! Und zwar bei Werkstudenten. Allerdings sehen hier die Betriebsprüfer genau hin. Sie müssen also alle Sonderregeln für die Beschäftigung von Studenten beachten, um keine Nachzahlungen zu riskieren. 


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Studenten, Schüler & Praktikanten

Schüler: Worauf Sie bei diesen Aushilfen achten müssen

Verdienstgrenze

Die Sommerferien an den Schulen beginnen in wenigen Monaten. In dieser Zeit tauchen vielleicht auch in Ihrem Betrieb Aushilfen auf, die noch die Schulbank drücken. Ein Schüler als Mitarbeiter ist für Sie wegen zahlreicher Ausnahmen eine echte Herausforderung. Meistern Sie sie, kann Ihr Unternehmen von dem Beschäftigungsverhältnis profitieren.


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Studenten, Schüler & Praktikanten

Studenten im Praktikum: Wie diese Mitarbeiter besonders günstig für Sie sind

Aushilfe

Es gibt tatsächlich Mitarbeiter, für die Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen: Studenten, die ein Praktikum in Ihrem Unternehmen ableisten. Machen Sie alles richtig, gilt die Sozialversicherungsfreiheit unabhängig vom Verdienst und von der Beschäftigungsdauer der Praktikanten. Doch Vorsicht: Praktikum ist nicht gleich Praktikum!


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Studenten, Schüler & Praktikanten, 27.04.11

Duales Studium und Unfallversicherung

Mitarbeiter an Rechnern

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat auf ihren Internetseiten aktuell mitgeteilt, dass Teilnehmer an einem dualen Studium während ihrer praktischen Zeit im Unternehmen im Hinblick auf die Unfallversicherung als Arbeitnehmer gelten. Damit weicht die Unfallversicherung von den übrigen Sozialversicherungszweigen ab.


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Lohnsteuerpauschalierung, 20.08.10

Wann Sie für eine kurzfristig beschäftigte Aushilfen die Lohnsteuer pauschalieren dürfen

Kellner

Jetzt in der Urlaubs- und Sommersaison gibt es vermutlich auch in Ihrem Betrieb die eine oder andere kurzfristig beschäftige Aushilfe. Möchten Sie deren Lohnsteuer pauschalieren, müssen Sie prüfen, ob auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine kurzfristig beschäftigte Aushilfe bei Ihnen arbeitet. 


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Entgeltfortzahlung, 19.08.10

Schmuddelwetter: Wann Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten

erkältete Frau

Derzeit kommt der Sommer eher nass daher, und viele Beschäftigte sind krank. Auch Aushilfen, die Ihr Unternehmen als Urlaubsvertretung eingestellt hat, sind nicht gegen Viren gefeit. Bei einer kurzen Dauer der Beschäftigung haben die Mitarbeiter aber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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