Studenten, Schüler & Praktikanten
Hier finden Sie das Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 5.7.2010 zum Thema duale Studiengänge.
mehrStudenten, Schüler & Praktikanten Studenten, Schüler & Praktikanten
Um Kosten zu sparen, werden gerne Studenten oder Praktikanten eingesetzt. Sicher auch in Ihrem Unternehmen. Das hat den Vorteil, dass bei Einhaltung bestimmter Grenzen keine Sozialversicherungsabgaben anfallen.
mehrStudenten, Schüler & Praktikanten Geringfügige Beschäftigung / Minijob
Schnell können Sie damit konfrontiert sein, dass Mitarbeiter neben der Beschäftigung bei Ihnen noch eine oder mehrere andere Beschäftigungen ausüben. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist auch nichts dagegen einzuwenden und die Zweitbeschäftigung kann ohne weiteres von Ihnen geduldet werden.
mehrGeringfügige Beschäftigung / Minijob Beschäftigung in Gleitzone
In der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet die Beitragshöhe über die Höhe der späteren Rente. Für Mitarbeiter in der Gleitzone (Verdienst 400,01 € bis 800 €) müssen Sie nur ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zahlen. Dadurch ist auch die spätere Rente des Mitarbeiters geringer. Deshalb haben Ihre Arbeitnehmer das Recht, auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu verzichten und den vollen Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen.
mehrBeschäftigung in Gleitzone Geringfügige Beschäftigung / Minijob
Schnell können Sie damit konfrontiert sein, dass Aushilfen neben der Beschäftigung bei Ihnen noch eine oder mehrere andere Beschäftigungen ausüben. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist auch nichts dagegen einzuwenden und die Zweitbeschäftigung kann ohne weiteres von Ihnen geduldet werden.
mehrGeringfügige Beschäftigung / Minijob Kurzfristige Beschäftigung
Für die meisten Arbeitsverhältnisse reicht der „klassische“ Standardarbeitsvertrag aus. Aber es gibt auch „Spezialfälle“: Das gilt vor allem für Arbeitnehmer mit einem besonderen Status, z. B. kurzfristig Beschäftigte.
mehrKurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung
Sie können kurzfristig Beschäftigte sozialversicherungsfrei beschäftigen. Aber:
mehrKurzfristige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung / Minijob
Denken Sie stets an folgenden Grundsatz: Keiner Ihrer Arbeitnehmer hat von allein Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
mehrGeringfügige Beschäftigung / Minijob Geringfügige Beschäftigung / Minijob
Durch die „Neuregelung zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Behandlung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ wurde die Entgeltgrenze von 325 € auf 400 € im Monat angehoben. Die Voraussetzung, dass die Tätigkeit weniger als 15 Stunden in der Woche umfassen muss, ist entfallen. Insoweit sind daher auch keine Stundenaufzeichnungen mehr zu führen. Eigentlich ...
mehrGeringfügige Beschäftigung / Minijob Geringfügige Beschäftigung / Minijob
Für fast alle Arbeitsverhältnisse reicht der „klassische“ Standardarbeitsvertrag aus. Aber es gibt auch „Spezialfälle“: Das gilt vor allem für die Arbeitnehmer mit einem speziellen Status, z. B. Minijobber.
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