Beschäftigung in Gleitzone
Überschreitet das Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit das Einkommen von 400 €, beginnt die Sozialversicherungspflicht für das Einkommen. Von dem Einkommen sind dann Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzuführen. Aber – der Arbeitgeberanteil wird anders berechnet als der des Arbeitnehmers. Während bei der Ermittlung der Lohnsteuer wieder andere Regelugen gelten. lohnexperten24.de ist Ihre aktuelle beratungs- und Wissensquelle zur betriebsprüfungssicheren Abrechnung der Gleitzonenmitarbeiter.









