Geringfügige Beschäftigung / Minijob

Neben Vollzeitarbeitskräften sind 400-€-Jobs die häufigsten in Deutschlands Unternehmen anzutreffenden Arbeitsverhältnisse. Doch auch hier gelten, wie so oft, etliche Besonderheiten, die Sie bei der Entgeltabrechnung beachten müssen: 400-€-Kräfte können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, was unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Abrechnung hat. Daneben gilt es Aspekte zu beachten wie: Korrekte Berechnung der Urlaubsansprüche und des anteiligen Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes, die Einhaltung der 400-€-Grenze aber auch die Berücksichtigung von steuer- und sozialabgabenfreien Entgeltbestandteilen wie z. B. Sachbezügen. All das meistern Sie problemlos mit den Expertentipps von lohnexperten24.de.

Expertenrat3 von 10 Einträgen

  • zuklappen
05.01.12

Auch für Minijobber ein Zeitkonto?

400-€-Kräfte _ Kette Mit Papiermännern

Können Überstunden bei einem Minijobber auf 400 Euro-Basis auf ein Zeitkonto gesammelt und mit Freizeit ausgeglichen werden?


mehr
30.11.11

Minijobber können später als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden

Kann ein Arbeitnehmer, der als Minijobber (geringfügig entlohnter Beschäftigter) angestellt war, im gleichen Betrieb später  kurzfristig beschäftigt werden?


mehr
07.11.11

2 Minijobs in gleicher Firma?

Arbeiter mit Geldscheinen

Kann ein Mitarbeiter in der gleichen Firma 2mal als 400-€-Kraft angestellt werden?


mehr
nach oben

Tools1 von 1 Einträgen

  • zuklappen

Gleitzonen- & Minijob-Rechner

Taschenrechner Geldscheine

Mit dem Gleitzonen- & Minijob-Rechner können Sie Ihre Aushilfen komfortabel abrechnen. Auf einen Blick sehen Sie, welche Pauschalabgaben für sie anfallen.
Den Rechner können Sie für Entgelte


mehr
nach oben

Downloads3 von 10 Einträgen

  • zuklappen

Erklärung zur Mehrfachbeschäftigung (Formular)

Verdienstgrenze

Schnell können Sie damit konfrontiert sein, dass Mitarbeiter neben der Beschäftigung bei Ihnen noch eine oder mehrere andere Beschäftigungen ausüben. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist auch nichts dagegen einzuwenden und die Zweitbeschäftigung kann ohne weiteres von Ihnen geduldet werden.


mehr

Checkliste zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld an Teilzeitkräfte

offene Hände

Denken Sie stets an folgenden Grundsatz: Keiner Ihrer Arbeitnehmer hat von allein Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld.


mehr

Stundennachweis für geringfügig Beschäftigte (Formular)

Uhr

Durch die „Neuregelung zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Behandlung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ wurde die Entgeltgrenze von 325 € auf 400 € im Monat angehoben. Die Voraussetzung, dass die Tätigkeit weniger als 15 Stunden in der Woche umfassen muss, ist entfallen. Insoweit sind daher auch keine Stundenaufzeichnungen mehr zu führen. Eigentlich ...


mehr
nach oben

Wissen1 von 1 Einträgen

  • zuklappen

Geringfügige Beschäftigung: So rechnen Sie Minijobs auf 400-€-Basis richtig ab

Stempel Finanzamt

Die geringfügige Beschäftigung auf 400-€-Basis ist eine Variante der Minijobs. Bei der Abrechnung der Minijobber müssen Sie einige Besonderheiten beachten: Entgeltgrenzen prüfen, die Pauschalen in der richtige Höhe abführen, etc. Trotzdem lohnt sich der viele Aufwand. Sowohl Ihr Unternehmen als auch der Mitarbeiter profitieren davon.


mehr
nach oben

News2 von 2 Einträgen

  • zuklappen
Sozialversicherungspflicht, 09.11.09

Koalitionsvertrag: Diese Neuregelungen betreffen Sie unmittelbar

Vertrag

Kürzlich haben CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Es sind zahlreiche Neuregelungen geplant. Für Sie als Lohn- und Gehaltsabrechner sind insbesondere die folgenden Neuregelungen wichtig:


mehrSozialversicherungspflicht
Weitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen, 26.10.09

Einmalzahlungen für Minijobber: Beachten Sie die Entgeltgrenzen

Portemonnaie

Sind in Ihrem Unternehmen Teilzeitkräfte mit Einkommen von maximal 400 € (Minijobber) bzw. 800 € (Mitarbeiter in der Gleitzone oder Midijobber) beschäftigt, könnte es passieren, dass mit einer Sonderzahlung wie dem Weihnachtsgeld die Entgeltgrenze überschritten wird.


mehrWeitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen
nach oben

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen