Keine Lohnsteuerkarte, weil die 400-€-Grenze überschritten wird

Wenn in der Urlaubszeit ein Kollege krank wird, kann es leicht vorkommen, dass eine 400-€-Kraft als Vertretung einspringen muss und mehr verdient. Heißt das aber, dass Sie sich für den Monat mit höherem Verdienst die Lohnsteuerkarte vorlegen lassen müssen?

Nein, sofern die Krankheitsvertretung höchstens 2 Monate dauert und die 400-€-Grenze in höchstens 2 Monaten innerhalb eines Jahres überschritten wird, gilt der Mitarbeiter unverändert als 400-€-Kraft. D. h., Sie zahlen die pauschalen Sozialabgaben sowie die pauschale Lohnsteuer von 2 % unverändert an die Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft. Allerdings berechnen sich die Pauschalabgaben dann von der tatsächlichen Vergütung.

Hintergrund ist, dass die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 2 % immer dann möglich ist, wenn für den Mitarbeiter pauschale Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden (§ 40a Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Eine eigene 400-€-Grenze für die Pauschalsteuer gibt es nicht.

Tipp: Lesen Sie hier, auf welche Besonderheiten Sie außerdem bei der Abrechnung von 400-€-Kräften achten müssen.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen