Koalitionsvertrag: Noch keine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze in Sicht

Im Herbst haben 2009 haben CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Zahlreiche Änderungen waren geplant, darunter die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze. Bis jetzt sind hier aber noch nicht einmal Pläne in Sicht.

Für geringfügig beschäftigte Minijobber sieht der Koalitionsvertrag eine Erhöhung bzw. Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze vor. Derzeit liegt diese bei maximal 400 € monatlich. Midijobs, also Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt innerhalb der Gleitzone (zwischen 400,01 € und 800 € monatlich) sollen nach dem Koalitionsvertrag außerdem attraktiver werden.

Sobald es hierzu konkrete Pläne gibt, erfahren Sie es umgehend auf www.lohnexperten24.de.

Ein Prüfschema zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht bzw. zur Frage, ob Ihre geringfügig Beschäftigten die momentan geltende Geringfügigkeitsgrenze von 400 € einhalten, finden Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen