Mehrfachbeschäftigung: Die Erklärung Ihrer Minijobber wird bald noch wichtiger

Sinnvoll war es für Sie schon immer, Minijobber bei der Einstellung eine Erklärung über weitere Beschäftigungen unterzeichnen zu lassen. Nun wird die Erklärung voraussichtlich zur gesetzlich verankerten Pflicht.

Geplant ist eine Änderung der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Darin soll die Pflicht von Arbeitgebern verankert werden,

  • für jeden kurzfristig beschäftigten Minijobber eine Erklärung über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw.
  • für jeden geringfügig entlohnten Minijobber eine Erklärung über weitere geringfügig entlohnte Beschäftigungen zu den Personalunterlagen zu nehmen. Diese Erweiterung der BVV soll mit Wirkung zum 1.1.2011 geschehen.

Tipp: Einen Arbeitsvertrag mit entsprechender Erklärung für kurzfristig beschäftigte Minijobber können Sie sich hier und eine Erklärung für geringfügig entlohnte Minijobber hier herunterladen.


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