Rückwirkend mehr Geld für Minijobber: So schützen Sie sich vor weiteren Kosten

Immer wieder ergingen in den letzten Monaten Entscheidungen, in denen Unternehmen rückwirkend Arbeitsentgelt an Mitarbeiter zahlen mussten, weil die Beschäftigten auf höhere Stundenlöhne geklagt haben. Häufig trat dadurch bei 400-€-Minijobber Sozialversicherungspflicht ein. Aber welche konkreten Auswirkungen hat dies auf Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Die Gefahr: Ihr Unternehmen hat einen Tarifvertrag übersehen und deshalb den 400-€-Minijobbern zu wenig Entgelt gezahlt. Klagen diese, müssen Sie unter Umständen rückwirkend einen höheren Stundenlohn zahlen. Damit ist es dann aber nicht getan. Um weitere Kostenfallen zu vermeiden, gibt es noch eine Reihe Dinge zu erledigen:

1. Schritt: Sozialversicherungspflicht prüfen

Ein rückwirkend höheres Entgelt kann zur rückwirkenden Überschreitung der 400-€-Grenze und damit zur Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung führen.

2. Schritt: Gesamtsozialversicherungsbeitrag nachzahlen

Aus dem nachzuzahlenden Entgelt müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bei der Berechnung dieser Beiträge gehen Sie vom Entstehungsprinzip aus.

Das bedeutet: Sie ermitteln die Beiträge nach den für den jeweiligen Monat geltenden Beitragssätzen (nicht nach den jetzt geltenden). Die Minijobber werden dadurch in der Regel Mitarbeiter in der Gleitzone und auch so abgerechnet.

3. Schritt: Erstattung von Pauschalbeiträgen beantragen

Die Pauschalbeiträge für Minijobber, die rückwirkend sozialversicherungspflichtig werden, sind zu Unrecht entrichtet. Hier beantragen Sie deshalb die Erstattung bei der Knappschaft-Bahn-See.

4. Schritt: Meldungen stornieren

Stornieren Sie alle Meldungen an die Knappschaft-Bahn-See und reichen Sie neue Meldungen an die Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters ein.


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