Urlaubszeit: Wie Sie Personalengpässe durch Minijobber auf 400-€-Basis überbrücken
Minijobber auf 400-€-Basis können in der Urlaubszeit dazu beitragen, Mehrbelastungen für Ihr Unternehmen ohne Zusatzkosten abzufangen: indem sie Überstunden ableisten. Richtig angepackt, müssen Sie nicht die Überschreitung der 400-€-Grenze befürchten.
„Stopp!“, werden Sie jetzt denken, „ein Zusatzverdienst führt zum Überschreiten der 400-€-Grenze!“ Das stimmt aber nur bedingt. Wenn Sie die Überstunden geschickt regeln, darf die 400-€-Kraft ohne sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen mehr verdienen:
1. Der Grundsatz:
Die auf 400-€-Basis beschäftigten Minijobber Ihres Unternehmens dürfen 400 € monatlich verdienen und keinen Cent mehr. Nur wenn Sie diese Grenze einhalten, erhält der Mitarbeiter brutto gleich netto. Für Sie ist es dann damit getan, dass Sie monatlich eine Pauschale von maximal 30 % des Entgelts (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % Pauschalsteuer) an die Knappschaft-Bahn-See abführen.
2. Die Ausnahme, die Sie in der Urlaubszeit nutzen können:
Gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der 400-€-Grenze hat für Sie und den Minijobber keine Auswirkungen. Als gelegentlich ist dabei nach den Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten anzusehen. Die Überschreitung darf dabei von beliebiger Höhe sein.
Das bedeutet für Sie: Setzt Ihr Unternehmen einen Minijobber auf 400-€-Basis in der Urlaubszeit verstärkt ein, darf dies nur mehr oder weniger ungeplant (also unvorhergesehen) und für maximal 2 Monate geschehen. Achten Sie auf diese beiden Kriterien, darf der Minijobber in diesen 2 Monaten so viel verdienen, wie er will, ohne dass Sie hierfür im Jahresdurchschnitt einen Ausgleich schaffen müssen. Sie können den Beschäftigten weiterhin auf 400-€-Basis abrechnen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter befindet sich den ganzen August im Urlaub, ein anderer in derselben Abteilung wird krank. Ein Minijobber auf 400-€-Basis erklärt sich deshalb bereit, im August in Vollzeit zu arbeiten und erhält deshalb für diesen Monat 2.000 €. Er bleibt Minijobber.
Einen Stundennachweis für geringfügig Beschäftigte finden Sie hier.
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