Kurzfristige Beschäftigung

Arbeitnehmer die keinen Cent Sozialabgaben kosten sind für den Arbeitgeber natürlich ein Traum. Für Sie in der Entgeltabrechnung sind mit so genannten kurzfristigen Beschäftigungen allerdings eine Vielzahl von Fragen verbunden: Welche Meldefristen gibt es? Welche Höchstgrenzen bei der Entlohnung sind zu beachten (sowohl im Bezug auf Sozialversicherung wie auf Lohnsteuer)? Welche Grenzen bei der Beschäftigungsdauer gibt es und wie wird bei diesen Grenzen gerechnet? Damit Sie auch bei kurzfristigen Beschäftigungen stets alles richtig machen, liefert Ihnen lohnexperten24.de hierzu die aktuellen Informationen, Vorlagen, Muster, Beispiele und Checklisten.

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Geringfügige Beschäftigung / Minijob, 16.03.10

Wenn Kurzfristigkeit und geringfügige Entlohnung gleichzeitig vorliegen

bunte Männchen

Wir möchten einen Mitarbeiter für 7 Wochen (5-Tage-Woche) einstellen. Er soll 400 € im Monat verdienen. Da die Beschäftigung zudem noch im Voraus zeitlich befristet ist, sind die Voraussetzungen einer kurzfristigen und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gleichzeitig gegeben. Müssen wir die Pauschale an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See abführen? Welche Abrechnung ist sinnvoller?


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18.11.09

Gilt die Grenze der kurzfristigen Beschäftigung auch bei Jahreswechsel?

neues Jahr 2010

Ich werde eine Aushilfe von Anfang Dezember 2009 bis einschließlich Februar 2010 5 Tage pro Woche ganztags in meinem Unternehmen beschäftigen. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, für die ich keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Die Jahre 2009 und 2010 getrennt betrachtet, überschreitet das Arbeitsverhältnis nämlich nie die einschlägige 2-Monats-Grenze pro Kalenderjahr (Dezember = 1 Monat in 2009, Januar, Februar = 2 Monate in 2010). Ist das so korrekt?


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11.11.09

Auch bei kurzfristiger Beschäftigung kann Sozialversicherungspflicht bestehen

Mitarbeiter an Rechnern

Wir beschäftigen derzeit eine Aushilfe für einen Monat in Vollzeit, die gerade eine Ausbildung abgeschlossen hat und demnächst ein Studium aufnimmt. Sie verdient monatlich 2.000 €. Können wir sie als kurzfristig beschäftigte Aushilfe behandeln? Sie hat in diesem Jahr noch keine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt.


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Mitarbeiter-Vergleichsrechner

bunte Männchen

Mit dem Tool "Mitarbeiter-Vergleichsrechner" können Sie relativ schnell feststellen, ob für eine bestimmte Aufgabe ein eigener oder ein externer Mitarbeiter kostengünstiger ist.


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Geringfügige Beschäftigung / Minijob

Mehrfachbeschäftigung: Welche Beschäftigungen Sie zusammenrechnen müssen und welche nicht

Mitarbeiter

Schnell können Sie damit konfrontiert sein, dass Aushilfen neben der Beschäftigung bei Ihnen noch eine oder mehrere andere Beschäftigungen ausüben. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist auch nichts dagegen einzuwenden und die Zweitbeschäftigung kann ohne weiteres von Ihnen geduldet werden.


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Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte

Arbeitsvertrag

Für die meisten Arbeitsverhältnisse reicht der „klassische“ Standardarbeitsvertrag aus. Aber es gibt auch „Spezialfälle“: Das gilt vor allem für Arbeitnehmer mit einem besonderen Status, z. B. kurzfristig Beschäftigte.


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Prüfschema zur Sozialversicherungspflicht von kurzfristig Beschäftigten

Sozialversicherungsausweis

Sie können kurzfristig Beschäftigte sozialversicherungsfrei beschäftigen. Aber:


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Wie Sie kurzfristige Beschäftigungen betriebsprüfungssicher abrechnen

Mitarbeiter an Rechnern

Die kurzfristige Beschäftigung ist eine Variante des Minijobs. Bei der Abrechnung müssen Sie zahlreiche Besonderheiten beachten. Tun Sie das, können sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre kurzfristig Beschäftigten enorm profitieren.


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Lohnsteuerpauschalierung, 20.08.10

Wann Sie für eine kurzfristig beschäftigte Aushilfen die Lohnsteuer pauschalieren dürfen

Kellner

Jetzt in der Urlaubs- und Sommersaison gibt es vermutlich auch in Ihrem Betrieb die eine oder andere kurzfristig beschäftige Aushilfe. Möchten Sie deren Lohnsteuer pauschalieren, müssen Sie prüfen, ob auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine kurzfristig beschäftigte Aushilfe bei Ihnen arbeitet. 


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Entgeltfortzahlung, 19.08.10

Schmuddelwetter: Wann Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten

erkältete Frau

Derzeit kommt der Sommer eher nass daher, und viele Beschäftigte sind krank. Auch Aushilfen, die Ihr Unternehmen als Urlaubsvertretung eingestellt hat, sind nicht gegen Viren gefeit. Bei einer kurzen Dauer der Beschäftigung haben die Mitarbeiter aber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


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Geringfügige Beschäftigung / Minijob, 05.05.10

Mehrfach beschäftigte Minijobber sind ein Trend: Worauf Sie besonders achten müssen

Mitarbeiter

Mehrfach beschäftigte Minijobber erhalten durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts Rückenwind: Arbeitgeber dürfen einen 2. Minijob, auch wenn er für die Konkurrenz ausgeübt wird, nicht ohne weiteres verbieten. Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen werden für Sie im Lohnbüro immer mehr zum Thema.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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