Studenten, Schüler & Praktikanten

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12.12.11

Praktikanten werden versicherungsrechtlich verschieden behandelt

Praktikanten, Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Steuerpflicht

Inwiefern unterscheidet sich die Anstellung eines Praktikanten gegenüber eines normalen Festangestellten in den Themen, Sozialversicherung, Lohnsteuer, etc?


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05.05.10

Werkstudent: Was gilt für die Lohnsteuer?

Verdienstgrenze

Ich möchte einen Werkstudenten als Teilzeitkraft einstellen. Muss ich Lohnsteuer abführen?


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21.04.10

Werkstudentenprivileg auch bei Zweitstudium?

Aushilfe

Wir planen, in den kommenden Semesterferien einen Werkstudenten zu beschäftigen. Er studiert allerdings bereits in einem Aufbaustudium. Können wir ihn trotzdem versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beschäftigen?


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Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zu dualen Studiengängen

Vertrag

Hier finden Sie das Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 5.7.2010 zum Thema duale Studiengänge.


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Prüfungschema zur Sozialversicherungspflicht von Studenten und Praktikanten

Entgeltabrechnung

Um Kosten zu sparen, werden gerne Studenten oder Praktikanten eingesetzt. Sicher auch in Ihrem Unternehmen. Das hat den Vorteil, dass bei Einhaltung bestimmter Grenzen keine Sozialversicherungsabgaben anfallen.


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Wie Sie Studenten effektiv als kostengünstige Aushilfen einsetzen

bunte Männchen

Für einen Mitarbeiter keinerlei Beiträge zur Kranken-, zur Pflege- und zur Arbeitslosenversicherung zahlen? Das geht! Und zwar bei Werkstudenten. Allerdings sehen hier die Betriebsprüfer genau hin. Sie müssen also alle Sonderregeln für die Beschäftigung von Studenten beachten, um keine Nachzahlungen zu riskieren. 


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Schüler: Worauf Sie bei diesen Aushilfen achten müssen

Verdienstgrenze

Die Sommerferien an den Schulen beginnen in wenigen Monaten. In dieser Zeit tauchen vielleicht auch in Ihrem Betrieb Aushilfen auf, die noch die Schulbank drücken. Ein Schüler als Mitarbeiter ist für Sie wegen zahlreicher Ausnahmen eine echte Herausforderung. Meistern Sie sie, kann Ihr Unternehmen von dem Beschäftigungsverhältnis profitieren.


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Studenten im Praktikum: Wie diese Mitarbeiter besonders günstig für Sie sind

Aushilfe

Es gibt tatsächlich Mitarbeiter, für die Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen: Studenten, die ein Praktikum in Ihrem Unternehmen ableisten. Machen Sie alles richtig, gilt die Sozialversicherungsfreiheit unabhängig vom Verdienst und von der Beschäftigungsdauer der Praktikanten. Doch Vorsicht: Praktikum ist nicht gleich Praktikum!


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27.04.11

Duales Studium und Unfallversicherung

Mitarbeiter an Rechnern

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat auf ihren Internetseiten aktuell mitgeteilt, dass Teilnehmer an einem dualen Studium während ihrer praktischen Zeit im Unternehmen im Hinblick auf die Unfallversicherung als Arbeitnehmer gelten. Damit weicht die Unfallversicherung von den übrigen Sozialversicherungszweigen ab.


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Kurzfristige Beschäftigung, 28.05.10

Wann Sie Schulabsolventen als Aushilfen kurzfristig beschäftigten können

Aushilfe

Derzeit rennen Ihnen unter Umständen Schulabsolventen die Tür ein. Sie haben gerade ihren Ab-schluss gemacht und sind daran interessiert, etwas Geld zu verdienen, bevor es z. B. zum Studieren geht. Einige der Schulabsolventen können problemlos als kurzfristig beschäftigte Aushilfen bei Ihnen arbeiten, einige nicht.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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