Beschäftigung von Studenten: Prüfen Sie unbedingt die Ferientermine

Während der Ferien können Sie Studenten als Werkstudenten, also versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, beschäftigen. Das Problem sind allerdings die Ferientermine: Sie sind an den diversen Ausbildungsstätten höchst unterschiedlich, müssen aber strikt eingehalten werden.

Manche Studenten möchten auch außerhalb der Semesterferien möglichst viel Geld verdienen. Sie sollten aber keinesfalls zulassen, dass Studenten bereits vor oder nach der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden arbeiten. Sonst verlieren sie ihren Status als Werkstudenten und Sie müssen möglicherweise die Beiträge nachzahlen. Prüfen Sie deshalb die Ferientermine bei der Einstellung ganz genau: Hat der Student tatsächlich Semesterferien, wenn er in Vollzeit bzw. mehr als 20 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten möchte? Unterschiede bei den Ferienterminen gibt es nicht nur zwischen Fachhochschulen und Universitäten, sondern auch zwischen den einzelnen Bundesländern. Rufen Sie notfalls direkt bei der entsprechenden Ausbildungsstätte an, um sich die Daten bestätigen zu lassen.

Ein Prüfungsschema zur Sozialversicherungspflicht von Studenten und Praktikanten finden Sie hier.

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