Duales Studium und Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat auf ihren Internetseiten aktuell mitgeteilt, dass Teilnehmer an einem dualen Studium während ihrer praktischen Zeit im Unternehmen im Hinblick auf die Unfallversicherung als Arbeitnehmer gelten. Damit weicht die Unfallversicherung von den übrigen Sozialversicherungszweigen ab.
Das bedeutet für Ihre Sozialversicherungsmeldungen: Sie müssen die Teilnehmer dualer Studiengänge auch dann in der Meldung zur Sozialversicherung berücksichtigen, wenn sie nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind. Nutzen Sie dazu den neuen Personengruppenschlüssel 190 und das Beitragsgruppenkürzel 0000.
Tipp: Wie Mitarbeiter im dualen Studium in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung behandelt werden, erfahren Sie hier.
Weitere Artikel zum Thema
- Expertenrat: Praktikanten werden versicherungsrechtlich verschieden behandelt
- Downloads: Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zu dualen Studiengängen
- Wissen: Wie Sie Studenten effektiv als kostengünstige Aushilfen einsetzen
- News: Duale Studiengänge: Wie Sie jetzt die Versicherungspflicht korrekt beurteilen
