Rentner

Viele Rentner in Deutschland möchten sich etwas dazuverdienen. Das ist legitim und wird auch von vielen Unternehmen gern genutzt. Doch der Rentenanspruch kann schnell gekürzt oder gar ganz gestrichen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Dazu kommt, das auch in Bezug auf die Sozialversicherung etliche Besonderheiten gelten, die Sie von Anfang an bei der Abrechnung von Rentnerbeschäftigungen berücksichtigen müssen. Mit lohnexperten24.de sind Sie dabei stets auf der sicheren Seite.

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07.12.09

Kann ich Altersrentenbezieher als Teilzeitkräfte weiterbeschäftigen?

Straßenschild Rente

Ich habe einen Mitarbeiter, der in wenigen Monaten sein Rentenalter erreicht und eine Altersvollrente beziehen kann. Er möchte dann gern als Teilzeitkraft in meinem Unternehmen arbeiten. Ich bin einverstanden. Worauf muss ich achten?


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19.01.09

Wer zahlt die Beiträge eines in Teilzeit beschäftigten Rentners?

Renter

Ich beschäftige einen Rentner, der 66 Jahre alt ist und eine Vollrente wegen Alters bezieht. Er arbeitet in Teilzeit bei mir und bezieht ein monatliches Entgelt von 800 € brutto. Wer muss die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen? Darf er überhaupt so viel ohne Abzüge von seiner Rente verdienen?


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20.05.08

Muss ich für Teilzeitkräfte über 65 Jahren Rentenversicherungsbeiträge abführen?

Geld

Ich möchte einen Rentner als versicherungspflichtige Teilzeitkraft (Entgelt 500 € monatlich) einstellen, der bereits 66 Jahre alt ist. Muss ich für diesen Mitarbeiter überhaupt noch Beiträge zur Rentenversicherung abführen?


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Diese Hinzuverdienstgrenzen müssen Sie bei der Beschäftigung von Rentnern beachten

Renter

In der folgenden Übersicht finden Sie zu den einzelnen Rentenarten die maßgebenden Beträge, bis zu denen Ihre Renter rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen. Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern sind meist höher als in den neuen Bundesländern.


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Rentner: Wie Sie die Hinzuverdienstgrenzen rechtssicher ermitteln

Stopschild Geldscheine

Die Zahl der beschäftigten Rentner nimmt immer mehr zu. Doch Vorsicht: Die Beschäftigung von Rentnern ist an Hinzuverdienstgrenzen gekoppelt. Diese sollten Sie kennen, damit alle vom Arbeitsverhältnis profitieren.


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Wie Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigte Rentner rechtssicher abrechnen

geöffnete Hand: Rente

Die Zahl der beschäftigten Rentner nimmt immer mehr zu. Für Rentner gelten allerdings bei der Sozialversicherung und zum Teil auch bei der Lohnsteuer Sonderregelungen. Diese sollten Sie kennen, um Nachzahlungen zu vermeiden. 


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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