Aktueller Tipp: Achten Sie auf die Hinzuverdienstgrenzen bei beschäftigten Rentnern

Die Entgeltgrenzen von Rentnern sollten Sie im Auge behalten. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass sich die Beschäftigung für den Mitarbeiter und damit auch für Ihr Unternehmen lohnt. Fällt das Entgelt von Rentnern nämlich zu hoch aus, wird es auf die Rente angerechnet.

Welche Hinzuverdienstgrenzen für das Entgelt von Rentnern gelten, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrem aktuellen Rententipp dar. Wie viel ein Mitarbeiter neben einer Rente verdienen darf, richtet sich nach der Art der Rente:

  • Altersrente: Bei Rentnern, die Altersrente beziehen, müssen Sie nicht auf Hinzuverdienstgrenzen achten, wenn sie ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben (derzeit 65). Für Altersrentner unter 65 Jahren gilt beim Bezug von Altersvollrente eine Grenze von 400 € monatlich. Bei einer Altersteilrente werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet und den Rentnern im Rentenbescheid mitgeteilt.
  • Erwerbsminderungsrente: Bei Rentnern, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterscheiden. Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ein Verdienst bis 400 € im Monat möglich. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Sie werden auch hier individuell berechnet und den Rentnern im Rentenbescheid mitgeteilt.

Tipp: Wie Sie die Hinzuverdienstgrenzen richtig anwenden und was Sie außerdem bei der Beschäftigung von Rentnern beachten müssen, erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.


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