Rechnen Sie jetzt mit dem neuen Rentenwert
Zum 1.7.2009 wurde der aktuelle Rentenwert angehoben. Um die Hinzuverdienstgrenzen einiger Ihrer Renten beziehenden Mitarbeiter zu ermitteln, müssen Sie jetzt mit den neuen Werten rechnen. Sie betragen:
| Wert für 2009 | |
|---|---|
| West | 27,20 € |
| Ost | 24,13 € |
Plant Ihr Unternehmen, einen Rentner einzustellen, sollten Sie zunächst klären, wie viel er ohne Rentenkürzungen verdienen darf. Mitarbeiter, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und eine Altersrente beziehen, dürfen weiter maximal 400 € im Monat verdienen. Sie können außerdem 2-mal im Jahr maximal den doppelten Betrag verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden.
Alle Rentner, die diese Grenzen aber überschreiten, erhalten nur noch eine Teilrente (⅓,½ oder ⅔). Für jede dieser Teilrenten existiert eine eigene Hinzuverdienstgrenze. Wie viel der Mitarbeiter genau verdienen darf, errechnet sich aus einer bestimmten Formel. Die Formel und viele weitere Tipps zur Berechnung des Hinzuverdienst finden Sie hier.
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