Rentner: unveränderte Hinzuverdienstgrenze für 2010

Mitarbeiter, die nebenher eine Altersrente beziehen, erkundigen sich bei Ihnen sicher häufig danach, wie viel sie verdienen dürfen, ohne dass dies Rentenkürzungen zur Folge hat. Nach wie vor dürfen Mitarbeiter, die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben, unbegrenzt zu ihrer Altersvollrente hinzuverdienen, ohne dabei Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen.

Für jüngere Mitarbeiter, die aber bereits eine Altersrente beziehen, gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die sich in der Regel zum 1.1. eines jeden Jahres ändert. In diesem Jahr bleibt sie allerdings unverändert.

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner unter 65 beträgt nach wie vor 400 € und entspricht damit der Geringfügigkeitsgrenze.

Tipp: Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner finden Sie hier.

Das bedeutet: Verdient der Bezieher einer Altersrente vor seinem 65. Lebensjahr (Achtung: schrittweise Anhebung auf das vollendete 67. Lebensjahr für nach dem 31.12.1946 Geborene) monatlich maximal 400 €, erfolgt keine Anrechnung auf die Rente. Verdient der Mitarbeiter mehr, wird die Rente anteilig gekürzt.


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