Abfindung

Abfindungen zahlt Ihr Arbeitgeber wegen einer durch ihn veranlassten Kündigung oder aufgrund eines vom Arbeitsgericht ergangenen Urteils über die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Entscheidend für die Beitragsfreiheit/-pflicht ist jedoch, ob es sich um eine Entlassungsabfindung oder eine Entschädigung für entgangenes Entgelt handelt. lohnexperten24.de zeigt Ihnen, wo der Unterschied liegt und wie Sie – gerade auch in Bezug auf Steuerpflicht und Sozialabgabenbefreiung –, alles richtig machen.

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30.11.11

Abfindungen sind steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig

Eine Mitarbeiterin, die zum Jahresende ausscheidet, erhält eine Abfindung sowie die Abgeltung eines Urlaubsanspruchs von 39 Tagen. Wie ist die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Beträge?


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20.05.10

Abfindung für kürzere Arbeitszeit ist steuerbegünstigt

Stempel gekündigt

Wir haben uns mit einigen Mitarbeitern vertraglich darauf geeinigt, die bisherige Arbeitszeit unbefristet zu reduzieren. Als Ausgleich dafür zahlen wir eine individuell ausgehandelte Abfindung. Kann diese Abfindung begünstigt besteuert werden (§ 24 Nr. 1a i. V. m. § 34 Abs. 2 EStG)?


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07.02.08

Welche unterschiedliche Handhabung bei Abfindungen an Minijobber gilt

offene Hände

Wir müssen uns im Laufe des Jahres leider von dem einen oder anderen unserer Minijobber trennen. Als Ausgleich für den Verlust ihres Arbeitsplatzes wollen wir dann eine Abfindung zahlen. Wie rechnen wir die Abfindung hinsichtlich Steuer und Sozialversicherung richtig ab?


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So sind Sie bei Abfindungen stets auf der sicheren Seite

Stempel gekündigt

Am Ende vieler Beschäftigungsverhältnisse steht für die betreffenden Mitarbeiter eine Abfindung. Diese müssen Sie lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich richtig einordnen.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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