Firmenwagen: Entgeltumwandlung führt zur Beitragspflicht

Verzichtet ein Mitarbeiter auf Arbeitsentgelt, um einen Firmenwagen privat in Anspruch zu nehmen, führt diese Entgeltumwandlung zur Beitragspflicht – auch wenn sie mündlich vereinbart wurde. Dies geht aus einem aktuellen Besprechungsergebnis (vom 2./3.11.2010) hervor.

Verzichtet ein Beschäftigter auf einen Teil seines Entgelts und erhält er dafür einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung, muss er für diese Privatnutzung Beiträge zahlen. Nach dem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger gilt das auch, wenn Sie eine solche Entgeltumwandlung nur mündlich mit dem Beschäftigten vereinbaren. Die Entgeltumwandlung ist danach immer dann wirksam und damit beitragsrechtlich zu berücksichtigen, wenn:

  • Die Entgeltumwandlung sich auf künftig fällige Arbeitsentgeltansprüche richtet und
  • arbeitsrechtlich zulässig ist.

Tipp: Wenn Sie hier klicken, finden Sie eine Praxisübersicht mit möglichen Überlassungsvarianten von Firmenwagen an Mitarbeiter und deren Auswirkungen auf Ihre Lohnabrechnungen. Sie verrät Ihnen  welche Fahrten zu geldwerten Vorteilen führen und mit welchen unterschiedlichen Methoden Sie die Privatnutzung von Firmenwagen bewerten können.

 


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