Lohnsteuer-Richtlinien 2011: Unfallkosten entfallen bei der Fahrtenbuchmethode

Bisher liegen sie nur als Entwurf vor: die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2011. Schon jetzt sollten Sie sich aber auf die Änderungen einstellen, die voraussichtlich auf Sie zukommen. So müssen Sie bei der Fahrtenbuchmethode in Zukunft voraussichtlich die Unfallkosten außen vor lassen.

Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens anhand der Fahrtenbuchmethode, muss der Mitarbeiter alle entstandenen Kosten für den Dienstwagen exakt aufzeichnen. Die Unfallkosten zählen bisher aus Vereinfachungsgründen zu den Gesamtkosten des Dienstwagens – unabhängig davon, ob sich der Unfall auf einer Privat- oder einer Dienstfahrt ereignet. Dies wird sich mit den LStR 2011 wohl ändern. Nach dem Richtlinien-Entwurf müssen Sie ab dem 1.1.2011 die Unfallkosten gesondert betrachten: Übernimmt Ihr Unternehmen die Kosten für einen Unfall auf einer Privatfahrt, wird diese Übernahme in voller Höhe zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens korrekt vornehmen, klicken Sie hier.


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