Seit dem 1.8.2010 müssen Sie in der Pflegebranche einen Mindestlohn beachten

Einen flächendeckenden und übergreifenden Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Einige Branchen sehen allerdings bereits einen Mindestlohn vor. Hierzu zählt seit dem 1.8.2010 auch die Pflegebranche.

Vorgeschrieben ist ein Stundenlohn von 8,50 € in den alten und 7,50 € in den neuen Bundeslän-dern. Zum 1.1.2012 und 1.7.2013 sind Erhöhungen um jeweils 0,25 € vorgesehen. Diesen Mindest-lohn müssen Unternehmen für alle in Deutschland im Pflegebereich beschäftigten Arbeitnehmer einhalten. Die Lohnuntergrenze ist damit beispielsweise für Pflegekräfte bei ambulanten Diensten, in teilstationären Einrichtungen und in stationären Heimen verbindlich.

Der Mindestlohn gilt nicht für

  • Auszubildende und Praktikanten,
  • Hauswirtschaftskräfte und
  • Demenzbetreuer.

Tipp: Auch wenn für Ihr Unternehmen kein Mindestlohn existiert, kann ein für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag eine Mindestentlohnung festlegen. Ein aktuelles Verzeichnis mit für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen finden Sie hier.


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