Verpflegung und Unterkunft

Die jeweils aktuellen Sachbezugswerte bestimmen, welcher Wert Sie dem Arbeitsentgelt für dem Arbeitnehmer gewährte Unterkunft und Verpflegung zurechnen müssen. Für diese Werte werden
dann Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern fällig. lohnexperten24.de nennt ihnen die jeweils gültigen Werte und führt sie anhand konkreter Praxisbeispiele sicher durch die korrekte Entgeltabrechnung von betroffenen Arbeitnehmern.

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28.05.10

Firmenwohnung: keine zusätzlichen Steuern bei ortsüblicher Miete

Umzug

Unserem Unternehmen gehören einige Wohnungen, die früher den Mitgliedern der Geschäftsführung vorbehalten waren, seit einiger Zeit aber an alle Mitarbeiter vermietet werden können. Wie hoch muss die Miete sein, damit für einen Mitarbeiter keine lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteile entstehen?


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17.02.09

Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil von Kantinenmahlzeiten aus dem amtlichen Sachbezugswert

Kantinenessen

Die Mitarbeiter unseres Unternehmens erhalten täglich eine Mahlzeit in der unternehmenseigenen Kantine. Ist diese Mahlzeit zu bewerten? Liegt hier ein geldwerter Vorteil vor?


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07.07.08

Sachbezugswerte: Wenden Sie diese nicht für Wohnungen an

Unterkunft

Unser Unternehmen stellt demnächst einen neuen Mitarbeiter ein. Er wird von unserem Unternehmen ein Appartement erhalten, für das er keine Miete zahlen muss. Können wir den dadurch bedingten geldwerten Vorteil einfach nach den Sachbezugswerten bestimmen?


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Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft

Teller Besteck

Erhalten die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung freie Verpflegung oder Unterkunft, sind dafür Steuern und Beiträge zu entrichten (§ 8 Abs. 2 Satz 6 Einkommensteuergesetz). Die Sachbezugswerte bestimmen, von welchen Beträgen Sie zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt des Mitarbeiters, Beiträge zu berechnen haben.


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Verpflegung und Unterkunft: So rechnen Sie die Sachbezugswerte stets richtig ab

Piktogramm Verpflegung

Verpflegung und Unterkunft sind Sachbezüge, mit denen Sie häufig zu tun haben. Kantinenmahlzeiten fallen ebenso darunter wie Gemeinschaftsunterkünfte. Bei all diesen Leistungen gilt es für die Abrechnung einiges zu beachten.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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