Wie Sie die amtlichen Sachbezugswerte tagesgenau abrechnen

Auch Verpflegung oder Mahlzeiten, die Mitarbeiter nur an einzelnen Tagen erhalten, sind Arbeitsentgelt entsprechend den amtlichen Sachbezugswerten. Wie Sie von den Monatswerten zu den Tageswerten gelangen, verdeutlicht Ihnen lohnexperten24.de mit einem Praxisbeispiel.

Da die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nur die Monatswerte festlegt, müssen Sie die Tageswerte selbst berechnen. So gehen Sie dabei vor:

  1. Teilen Sie den amtlichen Sachbezugswert für Unterkunft oder für Verpflegung zunächst durch 30. Damit erhalten Sie den Tageswert.
  2. Den Tageswert multiplizieren Sie mit der Anzahl der Kalendertage, an denen die Leistung dem Mitarbeiter zur Verfügung steht.
  3. Die Ergebnisse runden Sie mit der 2. Stelle hinter dem Komma.

Beispielrechnung: Ihr Unternehmen plant, Anfang 2010 einen Mitarbeiter einzustellen. Er soll erst Mitte Januar beginnen und wird damit im Januar nur 10 Tage arbeiten. Der Mitarbeiter wird während seiner Arbeitstage zunächst eine freie Unterkunft von Ihrem Unternehmen erhalten. Für Januar 2010 berechnen Sie den Sachbezug „freie Unterkunft“, folgendermaßen:

204 € : 30 = 6,80 € x 10 = 68 € steuer-und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.


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