Behandeln Sie die Übernahme einer Kur als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt

Arbeitnehmer können sich eine Kur verordnen und durch die Sozialversicherung finanzieren lassen. Möchte Ihr Unternehmen dagegen seinen Mitarbeitern mit einer Kur etwas Gutes tun, wird es teuer: Die Leistung ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsentgelt.

Der BFH entschied mit Urteil vom 11.3.2010 (AZ: VI R 7/08): Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich vollständig steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Eine Aufteilung der Zuwendung in steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse scheidet aus.

Das bedeutet für Sie: Selbst wenn es die Mitarbeiter aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung drin-gend nötig hätten, eine Kur zu machen, sollte diese nicht Ihr Unternehmen finanzieren. Der Mitarbeiter müsste die Lohnsteuer tragen, und sowohl für Ihr Unternehmen als auch für den Beschäftigten kämen Beitragsbelastungen hinzu.

Eine Übersicht über die steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der wichtigsten Entgeltbestand-teile finden Sie hier.

nach oben

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen