Erstatten Sie Mitarbeitern jetzt mehr Umzugskosten
Zieht ein Mitarbeiter beruflich veranlasst um, kann Ihr Unternehmen ihm die Umzugskosten steuerfrei ersetzen. Die Pauschbeträge, die Sie dem Mitarbeiter im Lohnbüro ohne Nachweis auszahlen dürfen, wurden jetzt angehoben – und zwar rückwirkend zum 1.1.2010.
Erbringt der Mitarbeiter keine Nachweise für seine Umzugskosten, dürfen Sie ihm Pauschalen steuer- und beitragsfrei erstatten. Die Pauschalen für die Umzugskosten haben sich nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF vom 11.10.2010, IV C 5 – S 2353/08/10007) rückwirkend zum 1.1.2010 erhöht. Das bedeutet: Mitarbeiter, die im Laufe des Jahres 2010 umgezogen sind und eine Erstattung ihrer Umzugskosten nach den alten Werten erhalten haben, können von Ihnen eine entsprechende Nachzahlung auf ihre Umzugskosten erhalten.
Es gelten rückwirkend zum 1.1.2010 folgende Pauschalen für Umzugskosten:
| Für Eheleute | 1.172 € |
| Für Ledige | 636 € |
| Für jedes Kind, das mit umzieht | 280 € |
Tipp: Das vollständige Schreiben des BMF erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
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