Klein, neu und oho: Studiengebühren sind kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei

Das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch wurde am 21.7.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat genau einen Tag später in Kraft. Durch diese Neuregelung erhalten Sie nun endlich Rechtssicherheit im Hinblick auf die Abrechnung von Studiengebühren, die Ihr Unternehmen trägt.

Keine Beitragspflicht für Studiengebühren

Hierfür wurde die „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ geändert. In § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung wird eine neue Nr. 15 hinzugefügt. Danach sind die vom Arbeitgeber getragenen oder übernommenen Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten kein Arbeitsentgelt.

Das bedeutet, dass die Studiengebühren beitragsfrei bleiben. Damit wird das Sozialversicherungsrecht an die Praxis des Steuerrechts angepasst.


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