Vorsicht bei Auszubildenden und Einmalzahlungen

Möglicherweise haben die ersten Auszubildenden in Ihrem Unternehmen die Ausbildung gerade begonnen oder werden dies demnächst tun. Für Ihre neuen Auszubildenden gilt eine ganz besondere Geringverdienergrenze, die möglicherweise durch Einmalzahlungen überschritten wird.

Bei Auszubildenden gilt 2010 die Geringverdienergrenze von 325 € monatlich. Liegt das beitragspflichtige monatliche Entgelt von Auszubildenden nicht höher, muss Ihr Unternehmen die Beiträge (auch den Arbeitnehmeranteil) alleine aufbringen.

Bei den Auszubildenden kann die Geringverdienergrenze durch eine Einmalzahlung, wie z. B. das Weihnachtsgeld, überschritten werden. In diesem Fall tragen Ihr Unternehmen und die Auszubildenden den Beitrag für den Betrag, der die 325 € überschreitet, je zur Hälfte (den Zusatzbeitrag von 0,9 % zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Auszubildenden). Die Beiträge, die bis zum Grenzwert von 325 € anfallen, muss Ihr Unternehmen übernehmen.

Beispiel: Das Entgelt eines in Ihrem Unternehmen beschäftigten Auszubildenden beträgt monatlich 310€. Er bekommt im November zusätzlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 155 €.

Ergebnis: Die vollständigen Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus 325 € (310 € Entgelt + 15 € aus der Einmalzahlung) trägt Ihr Unternehmen allein. Aus den verbleibenden 140 € berechnen Sie die Beiträge für November je zur Hälfte zulasten Ihres Unternehmens und des Auszubildenden.

Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Steuer- und Beitragspflicht von Einmalzahlungen und laufenden Zuwendungen stets korrekt beurteilen, klicken Sie hier.


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