Weihnachtsgeld: Vorsicht bei Minijobbern

In wenigen Wochen wird wieder das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Steht es auch in Ihrem Unternehmen an, sollten Sie die Entgeltgrenze von Minijobbern prüfen. Wird diese durch das Weihnachtsgeld überschritten, droht der Verlust der Sozialversicherungsfreiheit.

Sie erfahren, ob durch Weihnachtsgeld die Überschreitung der Entgeltgrenzen von Minijobbern droht, indem Sie das regelmäßige Arbeitsentgelt der betreffenden Mitarbeiter feststellen. Das ist einfach, wenn der Lohn von Minijobbern jeden Monat gleichbleibend ist. Zahlt Ihr Unternehmen seinen Minijobbern dagegen ein monatlich schwankendes Entgelt, können Sie die Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts nach den in der Krankenversicherung entwickelten Grundsätzen feststellen.

Beispiel: Ein Mitarbeiter verdient in den Monaten Januar bis einschließlich April je 470 €, in den Monaten Mai und Juni verdient er nur je 199 €, von Juli bis einschließlich Oktober erhält er monatlich 403 € und im November sowie im Dezember bekommt er 419 €. Außerdem erhält er im November ein Weihnachtsgeld in Höhe von 400 €. Sein regelmäßiges Arbeitsentgelt ermitteln Sie nun folgendermaßen:

Januar bis April 4 x 470 € =    1.880 €
Mai, Juni 2 x 199 € =       398 €
Juli bis Oktober 4 x 403 € =    1.612 €
Weihnachtsgeld 1 x 400 € =       400 €
November, Dezember 2 x 419 € =       838 €
Jahresgesamt   5.128 €

5.128 € : 12 Monate = 427,33 €.

Das regelmäßige Arbeitseinkommen des Mitarbeiters liegt damit über der 400-€-Grenze. Er zählt somit im gesamten Jahr 2010 nicht zu den Minijobbern. Ohne Weihnachtsgeld hätte sein Entgelt dagegen die 400-€-Grenze nicht überschritten.

Tipp: Eine Checkliste zur Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an Teilzeitkräfte und Aushilfen erhalten Sie hier.


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