Weitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen

Wenn das Unternehmen Entgeltextras an die Mitarbeiter auszahlt, bedeutet das für Sie erst einmal Mehrarbeit. Egal, ob es sich dabei um Weihnachts- oder Urlaubsgeld handelt, um Boni oder  Jubiläumszuwendungen:  Sie als Entgeltabrechner in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung müssen all diese einmaligen Zahlungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders behandeln als das laufende Arbeitsentgelt. Doch zum Glück besitzen Sie mit lohnexperten24.de eine Informationsquelle, die Ihnen genau zeigt, welche Einmalzahlung Sie wie behandeln und korrekt abrechnen.

Expertenrat3 von 10 Einträgen

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07.10.11

Zinsvorteile als steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Portemonnaie

Wir gewähren an einen Mitarbeiter einen zinsfreien Kredit, der höher als 2.600 Euro ist. Wir haben einen Zinssatz unter dem marktüblichen  vereinbart und wissen, dass hier für den Arbeitnehmer  Steuerpflicht besteht. Können wir in  Zusammenhang mit Zinsvorteilen die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro monatlich anwenden?


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04.10.11

Zinsvorteile sind keine Sachbezüge

Zinsvorteile

Wir gewähren an einen Mitarbeiter einen zinsfreien Kredit der höher als 2.6OO Euro ist. Wir haben einen Zinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz vereinbart und wissen, dass hier für den Arbeitnehmer Steuerpflicht besteht. Können wird in diesem Fall die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro monatlich anwenden?


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28.09.11

Freigrenze für Sachbezüge

Freibetrag_Sachbezug

Meine Mitarbeiter bekommen 30 € Fahrgeldkostenbeitrag für Fahrten zu den Klienten. Diese 30 € möchte ich als Sachbezug steuerfrei und SV-frei machenzahlen. Ist das im Rahmen der bagatellgrenze von 44 € möglich?


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Bewirtungskosten

Restaurantrechnung

Zu Jeder Restaurantquittung benötigen Sie für die betriebsprüfungssichere Abrechnung Ihrer Bewirtungskosten einen Beleg, mit Angaben zum Anlass und zu den bewirteten (und bewirtenden) Personen. Mit dem Excel-Tool "Bewirtungskosten" können Sie schnell und einfach Ihre Bewirtungskosten abrechnen. Es erfüllt zu 100 % die formalen Vorgaben des Finanzamts.


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Umzugskosten

Umzug

Sie dürfen Mitarbeitern ab sofort höhere Umzugskosten steuerfrei erstatten. Hier finden Sie das BMF-Schreiben als Download.


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Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung von Entgeltextras

offene Hände

Alle Entgeltzahlungen, die Mitarbeiter einmalig im Jahr oder ganz unregelmäßig zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten, heißen im Steuerrecht „sonstige Bezüge“ und im Sozialversicherungsrecht „einmalige Zahlungen“ oder „Einmalzahlungen“. Zu diesen Bezügen zählen zum Beispiel das Weihnachts- und Urlaubsgeld ebenso wie Bonuszahlungen, Gratifikationen oder Jubiläumszuwendungen.


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So beurteilen Sie die Steuer- und Beitragspflicht von Entgeltbestandteilen stets korrekt

Rechnung und Münzen

Die Abrechnung von Entgeltbestandteilen zählt für Sie zur täglichen Arbeit. Doch bei einigen Entgeltbestandteilen müssen Sie abseits Ihrer Routine ganz besonders vorsichtig sein. Hier sollten Sie, alle Stolperfallen kennen und wissen, wie Sie diese umgehen können. Dann funktioniert auch die Bearbeitung der „Sonderfälle“ unter den Entgeltbestandteilen problemlos, zeitsparend und rechtssicher. Die Mitarbeiter und Ihr Unternehmen werden es Ihnen danken.


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Einmalzahlung oder laufendes Arbeitsentgelt: So grenzen Sie rechtssicher ab

Personen Geldscheine

Die Beurteilung von Arbeitsentgelt ist eine Ihrer zentralen Aufgaben im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Um Sie erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, ob es sich um Einmalzahlungen oder laufendes Arbeitsentgelt handelt. Das ist wichtig, denn die beiden Entgeltarten werden bei der Abrechnung unterschiedlich beurteilt. Unterläuft Ihnen ein Fehler, kann Ihnen das bei der nächsten Betriebsprüfung auf die Füße fallen – denn hier schauen die Prüfer ganz genau hin.


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Sozialversicherungspflicht, 06.01.11

Denken Sie jetzt an die Märzklausel

Rechnung

Bis 31.3.2011 gilt für Sie: Bei jeder Einmalzahlung, die Sie an Mitarbeiter auszahlen, müssen Sie überprüfen, ob die so genannte Märzklausel zum Tragen kommt. Märzklausel bedeutet: Die Einmalzahlung zählt zum Arbeitsentgelt des Vorjahres.


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Lohnsteuerpauschalierung, 18.10.10

Pauschalierung von Entgeltextras: Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien bringen Erleichterung

Lohntüte

Für viele Entgeltextras dürfen Sie die Lohnsteuer pauschalieren. Die Folge der Pauschalierung ist Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Eine der Voraussetzungen für die Pauschalierung, die Zahlung des Extras zusätzlich zum Entgelt, wird durch die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2011 gelockert.


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21.05.10

Behandeln Sie die Übernahme einer Kur als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt

Übernahme einer Kur

Arbeitnehmer können sich eine Kur verordnen und durch die Sozialversicherung finanzieren lassen. Möchte Ihr Unternehmen dagegen seinen Mitarbeitern mit einer Kur etwas Gutes tun, wird es teuer: Die Leistung ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsentgelt.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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