Zuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit

Damit Sie die Zuschläge für Sonn-, Feiertag & Nachtarbeit bei der Entgeltberechnung und bei der Ermittlung von Sozialabgaben und der abzuführenden Lohnsteuer korrekt berücksichtigen können, müssen Sie stets ganz genau wissen, wann und in welcher Höhe Steuerfreiheit für diese Zuschläge besteht – und überprüfen, ob die wichtigste Grundvoraussetzung erfüllt ist – das nämlich die Zuschläge für tatsächlich geleistete Stunden neben dem Grundentgelt gezahlt werden. lohnexperten24.de liefert Ihnen die konkreten Entscheidungshilfen und Tipps.

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01.12.09

Entgeltfortzahlung und Zuschläge für gesetzliche Feiertage?

Feiertag

Unser Betrieb hat in unterschiedlichen Bundesländern seine Filialen. Bei den Entgeltabrechnungen taucht immer wieder die Frage auf, welche Regelungen bei Arbeitsausfällen an Feiertagen gelten. Diese Information benötigen wir, damit wir dies für die Entgeltfortzahlungsansprüche unserer Mitarbeiter sowie für die Zahlung von Feiertagszuschlägen berücksichtigen können. Müssen wir bei der Entgeltfortzahlung für Feiertage Besonderheiten beachten? Welche Freibeträge kann ich bei der Steuer berücksichtigen?


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05.06.07

Dann sind Zuschläge für Feiertagsarbeit steuerfrei

Feiertag

Ein Mitarbeiter wird im laufenden Jahr noch mehrfach an Feiertagen arbeiten und hat dies auch in Vergangenheit bereits getan. Alle meine Mitarbeiter haben ein Wahlrecht zwischen Zuschlägen für Feiertagsarbeit und Freizeitausgleich. Besteht die Gefahr, dass die 400-€-Grenze eines Minijobs überschritten wird, wenn sich der Arbeitnehmer für die Zuschläge entscheidet?


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Checkliste zur Abrechnung steuerfreier Zuschläge

Rechner und Geld

Zuschläge sind alle Zahlungen, die Sie einem Arbeitnehmer aufgrund einer besonderen Belastung zahlen. Diese Belastungen können bedingt sein durch z. B. die ungünstige Lage der Arbeitszeiten wie Sonntagsarbeit. Zuschläge sind in der Regel prozentuale Beträge, die Sie dem Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Entgelt (Lohn und Gehalt) zahlen.


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Voraussetzungen für steuer- und abgabenfreie Zuschläge

Weihnachtsgeld

In vielen Branchen arbeiten die Arbeitnehmer auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen. Beschäftigt Ihr Unternehmen Mitarbeiter zu diesen Zeiten, können Sie ihnen zusätzlich zum vereinbarten Lohn Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu bestimmten Grenzen lohnsteuerfrei ausbezahlen. Oder Sie sind sogar tarifvertraglich dazu verpflichtet.


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So beurteilen Sie die Steuer- und Beitragspflicht von Zuschlägen rechtssicher

Uhr Geldscheine

Die rechtssichere Abrechnung von manchen Entgeltbestandteilen kann unter Umständen recht knifflig sein, vor allem wenn es um die Abrechnung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geht. Hier haben Sie besonders viel zu beachten. Unterläuft Ihnen ein Fehler bei der Einordnung von Zuschlägen für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, sind nicht nur die betroffenen Mitarbeiter unzufrieden. Es drohen auch hohe Nachzahlungsforderungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.


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13.04.11

Steuerfreie Zuschläge für Ostersonntag?

Kellner

Mitarbeitern, die am bevorstehenden Ostersonntag arbeiten, braucht Ihr Arbeitgeber – außer in Brandenburg – keinen Feiertagszuschlag zu zahlen. Denn nur in Brandenburg ist der Ostersonntag gesetzlicher Feiertag.


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09.03.11

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: So vereinfachen Sie die Abrechnung

zuschläge

Wenn Sie sich die Abrechnung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit vereinfachen wollen, dürfen Sie zunächst pauschale Abschlagszahlungen leisten. Die Einzelabrechnung holen Sie dann am Jahresende bzw. beim Ausscheiden des Mitarbeiters nach.


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Lohnsteuerberechnung, 15.09.09

Diese BFH-Urteile sind jetzt auch für Sie und Ihr Finanzamt bindend

Gesetzbuch

Legen Sie bei Ihrer Arbeit die BFH-Urteile zu Grunde, die jetzt im September für verbindlich erklärt wurden. So haben Sie Rechtssicherheit.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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