Es wird vorerst keinen gesetzlichen Mindestlohn geben

Wann und ob es in Deutschland jemals einen gesetzlichen Mindestlohn geben wird, bleibt offen. Faktisch gibt es aber einen Mindestlohn: Sie orientieren sich, wenn es um Untergrenzen bei der Entlohnung geht, an Tarifverträgen und vergleichbaren Arbeitsverhältnissen.

Soll ein Mindestlohn gesetzlich festgeschrieben werden oder nicht? Diese Frage wird seit Jahren diskutiert. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke setzt dieser Diskussion vorerst ein Ende: Es bestehe derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die Regierung setze insoweit vielmehr auf die Sozialpartner, die die Erforderlichkeit und Angemessenheit von branchenspezifischen Mindestlöhnen am besten beurteilen könnten. 

Das bedeutet für Sie: Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sollten ebenso wie die Unternehmensleitung darauf achten, dass in Ihrem Betrieb die Entlohnung nicht zu niedrig ausfällt. Auch wenn es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, müssen Sie sich dabei an einigen anderen Mindestgrößen orientieren:

  • Gilt für das betreffende Beschäftigungsverhältnis ein Tarifvertrag, ist das dort festgelegte Entgelt der Mindestlohn.
  • Mitarbeiter dürfen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht schlechter entlohnt werden, weil sie in Teilzeit arbeiten. Auch diese Grenze führt also zu einem Mindestlohn.
  • Ein weiterer Mindestlohn ist die von der aktuellen Rechtsprechung festgelegte Dumping-grenze. Danach darf ein Entgelt nicht sittenwidrig niedrig ausfallen. Um sittenwidrige Löhne handelt es sich dann, wenn diese um mindestens ein Drittel unter den vergleichbaren Tariflöhnen liegen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Steuer- und Beitragspflicht von Entgelt stets korrekt einordnen, klicken Sie hier.

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