Fehltage wegen Aschewolke: Ihr Unternehmen schuldet keine Entgeltfortzahlung
Die Aschewolke aus Island hat viele Beschäftigte kalt erwischt: Sie konnten nicht rechtzeitig aus dem Urlaub oder von einer Dienstreise zurückkehren und erreichten deshalb ihren Arbeitsplatz nicht wie geplant. Für die entsprechenden Fehltage erhalten sie aber keine Entgeltfortzahlung.
Ohne Arbeit kein Geld. Dieser Grundsatz gilt hierzulande für die Beschäftigungsverhältnisse, und auch Sie im Lohnbüro müssen sich danach richten. Voraussetzung für die zahlreichen Ausnahmen wie Entgeltfortzahlung für Krankheit, Entgeltfortzahlung an Feiertagen oder Urlaub liegen im Fall der Aschewolke nicht vor. § 616 Bürgerliches Gesetzbuch, der einen Sonderurlaub mit Entgeltfortzahlung vorsieht, greift ebenfalls nicht. Er regelt zwar, dass Arbeitnehmer weiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie ohne eigenes Verschulden "vorübergehend verhindert" sind und deshalb fehlen. Dafür muss ein Arbeitnehmer aber einen Grund haben, der "in seiner Person" liegt. Diese Voraussetzung erfüllt die Aschewolke ebenfalls nicht.
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