Nicht vergessen: Eine Erstattung im U1- und U2-Verfahren erhalten Sie ab 1.1.2011 nur noch auf elektronischen Antrag
Mehrere Monate lang konnten Sie den Antrag auf Erstattung der Aufwendungen für Mutterschaft (U2-Verfahren) und im Krankheitsfall (U1-Verfahren) probehalber elektronisch stellen. Ab dem 1.1.2011 wird die elektronische Beantragung zur Pflicht. Sie sollten also spätestens jetzt bereit sein.
Bis zum 1.1.2010 standen Ihnen für den Antrag auf Erstattung nur Papier-Formulare zur Verfügung. Im gesamten Jahr 2010 hatten Sie zudem die Möglichkeit, die Erstattung bei der zuständigen Krankenkasse (der des Mitarbeiters) auch elektronisch zu beantragen. Ab dem 1.1.2011 hat das Papier dann endgültig ausgedient und der elektronische Antrag auf Erstattung wird zur Pflicht.
Beachten Sie Folgendes:
- Setzen Sie bereits ein systemuntersuchtes Entgeltabrechnungsprogramm ein, können Sie die Erstattung aus diesem Programm beantragen. Anderenfalls nutzen Sie für den Antrag auf Erstattung systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfen.
- Einen gesonderten Antrag zur Teilnahme am maschinellen Verfahren für die Erstattung müssen Sie nicht stellen.
- Bei Ihrem Antrag auf Erstattung geben Sie Ihre Betriebsnummer und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers an.
Achtung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit eine Modernisierung des Verfahrens rund um die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen. Im Gespräch sind zum einen die Vereinheitlichung der Umlagesätze U1 und U2. Derzeit legen die Krankenkassen ihre Sätze individuell fest. Außerdem ist geplant, das Verfahren in die Hände einer zentralen Stelle zu legen. Sobald es hierzu etwas Neues gibt, erfahren Sie es an dieser Stelle.
Tipp: Die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze im Krankheitsfall (U1-Verfahren) erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
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