Führung der Entgeltkonten

Sie bilden die Grundlage zur korrekten Lohnabrechnung – und stehen auch bei Betriebsprüfungen unter scharfer Beobachtung. Die von Ihnen geführten Entgeltkonten. lohnexperten24.de verrät Ihnen, welche Unterlagen Sie zu einem mustergültig geführten Entgeltkonto nehmen müssen, was Sie an Daten benötigen, und wie Sie sicherstellen, dass die von Ihnen geführten Entgeltkonten stets aktuell und betriebsprüfungssicher sind.

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10.11.11

Buchführung nach Nettolohn-Methode

Ordner Geld

Bis jetzt habe ich die Lohnbuchungen mit der Nettlohnmethode gebucht. Unser Steuerberater möchte aber jetzt eine Bruttolohnbuchung von uns haben. Sind wir dazu verpflichtet?


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02.12.09

Aufbewahrungsfristen: Wie lange muss ich Unterlagen nach der Betriebsprüfung aufbewahren?

Lohnunterlagen

In unserem Unternehmen fand im Jahr 2009 eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Können wir in diesem Jahr die geprüften Unterlagen aus Platzgründen vernichten?


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14.10.09

Wann Sie bei E-Mails ebenfalls Aufbewahrungspflichten haben

Email

Derzeit wird der Vertrag eines Mitarbeiters geändert. Da der Mitarbeiter einige Wochen krank war, gingen die Informationen und Verhandlungen per E-Mail zwischen uns und ihm hin und her. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich diese E-Mails aufbewahren muss. Stimmt das?


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Aufbewahrungsfristen im Überblick

Aktenschrank

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Geschäftsbücher, Entgeltkonten und weitere Aufzeichnungen zu führen. Die Unterlagen können Sie nicht so einfach vernichten, nachdem Sie sie für Ihre Arbeit nicht mehr benötigen. Sie müssen die festgesetzten Aufbewahrungsfristen beachten, um bei einer Betriebsprüfung genau dokumentieren zu können, ob Sie Ihre Steuer- und Beitragspflicht korrekt erfüllt haben. Welche  Aufbewahrungsfristen gelten und welche Unterlagen Sie wann entsorgen dürfen, können Sie anhand der Checkliste ganz leicht prüfen.


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Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Unterlagen

Hier finden Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes:


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Checkliste: Unterlagen, die Sie sich von Ihren ausländischen Mitarbeitern vorlegen lassen

Unterlagen

Für die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern benötigen Sie bestimmte Dokumente, vor allem für Ausländer, die aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kommen.


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Aufbewahrungsfristen: Was Sie wann entsorgen dürfen

Archivierte Unterlagen

Zu viele Entgeltunterlagen behindern Ihre Arbeit und führen zu Platzproblemen. Doch einfach wegwerfen ist auch nicht möglich: Können Sie wichtige Unterlagen bei einer Betriebsprüfung nicht vorlegen, drohen hohe Nachzahlungen. Lesen Sie im folgenden Beitrag, welche Aufbewahrungsfristen Sie einhalten müssen. So lagern Sie die Aktenberge weder zu kurz noch zu lang.


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Ihre Aufzeichnungspflichten rund um die Entgeltkonten

Ordner

Beachten Sie Ihre Aufzeichnungspflichten nicht, sind die Prüfer der Sozialversicherungsträger und Finanzverwaltung berechtigt, von den für Sie ungünstigeren Tatsachen auszugehen. Als Folge drohen in der Regel hohe Nachzahlungen. Es lohnt sich für Sie also unbedingt, alle Aufzeichnungspflichten im Detail zu kennen. Lesen Sie im folgenden Beitrag, welche das sind.


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Sozialversicherungspflicht, 23.12.09

Sozialversicherungspflicht: Achten Sie auf die neue Zusatzerklärung für Mitarbeiter aus Polen

Lohnunterlagen

Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter aus Polen beschäftigt, müssen Sie seine Sozialversicherungspflicht abklären. In der Regel erhalten Sie eine Bescheinigung E101 und wissen damit, dass der Beschäftigte in Polen sozialversicherungspflichtig ist. Anderenfalls muss er Ihnen jetzt eine Zusatzbescheinigung ausfüllen.


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Jahresabschluss, 10.12.09

Jahresabschluss: Prüfen Sie Ihre Unterlagen für die Sozialversicherungsträger

Aktenregal

Die Sozialversicherungsträger verlangen korrekte und vollständige Aufzeichnungen von Ihnen. Spätestens jetzt zum Jahresabschluss sollten Sie überprüfen, ob sie alle wichtigen Daten enthalten.


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Jahresabschluss, 30.11.09

Jahresabschluss: Schließen Sie auch die Entgeltkonten ab

Rote Unterlagen

Beim Jahresabschluss zum 31.12.2009 addieren Sie die einzelnen Monatswerte in den Entgeltkonten und schließen die Entgeltkonten ab. Aufgrund des Entgeltkontos haben Sie nun verschiedene Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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