Beschäftigtendatenschutz: Es gibt einen ersten Entwurf
Sie gehen im Lohnbüro besonders häufig mit sensiblen Daten der Mitarbeiter um. Möglicherweise müssen Sie sich dabei bald auf eine ganze Reihe neuer Vorgaben einstellen. Der neue Beschäftigtendatenschutz wurde kürzlich in einem Gesetzesentwurf vorgestellt.
Der Gesetzesentwurf vom 25.8.2010 sieht in einem eigenen Kapitel (§§ 32 bis 32l) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine ganze Reihe neuer Regelungen zum Beschäftigungsdatenschutz vor. Unter anderem sollen das Fragerecht des Arbeitgebers und die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, der Videoüberwachung und des Einsatzes von Ortungssystemen geregelt werden. Eine heimliche Videoüberwachung wird grundsätzlich unzulässig sein. Geplant ist auch eine eindeutige Regelung, nach der die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis nur zulässig ist, soweit zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich.
Tipp: Den vollständigen Gesetzesentwurf können Sie sich hier herunterladen.
