Der Beschäftigtendatenschutz macht Fortschritte – das könnte auf Sie zukommen
Entgeltinformationen, Krankschreibungen, Lohnpfändungen: Sie im Lohnbüro haben es besonders häufig mit sensiblen Daten der Mitarbeiter zu tun. Dabei sollten Sie sich auf strengere Vorgaben einstellen. Das Gesetz, das einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz vorsieht, rückt näher.
Am 5.11.2010 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 25.8.2010 abgegeben. Er kritisiert unter anderem die Verständlichkeit des geplanten Gesetzes und fehlende Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Bereich der Arbeitnehmervertretung. Im Übrigen könnte der neue Beschäftigtendatenschutz bald wie geplant umgesetzt werden.
Das Gesetz sieht eine ganze Reihe neuer Regelungen zum Beschäftigungsdatenschutz vor:
- Der Arbeitgeber soll keine Daten über Beschäftigte aus dem Internet, insbesondere aus sozialen Netzwerken beziehen dürfen. Ausnahme: Internetseiten zum Zwecke der eigenen Präsentation des (potenziellen) Mitarbeiters.
- Heimliche Videoüberwachung ist unzulässig.
- Ärztliche Untersuchungen sind nur zulässig, wenn die Beschäftigung dies erfordert.
Geregelt werden außerdem das Fragerecht des Arbeitgebers sowie die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis generell.
Tipp: Den vollständigen Gesetzesentwurf können Sie sich hier herunterladen
