Wertguthaben – Spitzenverbände klären dringende Fragen
Durch das Flexi-II-Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für Wertguthaben überarbeitet. Das Gesetz ist seit dem 1.1.2009 in Kraft, führt aber nach wie vor in den Lohnbüros zu Unklarheiten. Ein aktuelles Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger klärt offene Fragen.
Das Besprechungsergebnis stellt zunächst klar, dass im Rahmen einer Vereinbarung über Wertguthaben eine getrennte Führung von Entgeltguthaben und dem darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in den Lohnunterlagen nötig ist. Erforderlich macht dies unter anderem die jährliche Informierung der Arbeitnehmer über die Höhe des im Wertguthaben enthaltenen Entgeltguthabens.
Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeberumlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage nicht in das Wertguthaben einzustellen sind. Der Grund: Die Umlagen gehören nicht zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen. Die während einer Freistellungsphase zu zahlenden Umlagen können daher auch nicht aus dem Wertguthaben finanziert werden.
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