Der Lohnsteuer-Jahresausgleich steht aktuell wieder an: Das müssen Sie tun
Spätestens zum Stichtag 31.12.2009 müssen Sie auch dieses Jahr beurteilen, ob Sie bald den Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42b Einkommensteuergesetz in Angriff nehmen müssen. Er zählt zu Ihren wichtigsten Aufgaben beim Jahresabschluss.
Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich sollte Ihnen kein Fehler unterlaufen. Immerhin geht es um das Geld Ihrer Kollegen. Möglicherweise bekommen diese durch den Ausgleich Geld erstattet, denn: Die Steuerbeträge, die Sie beim monatlichen Lohnsteuerabzug einbehalten, sind nur Vorauszahlungen. Die eigentliche Steuerschuld der Mitarbeiter Ihres Unternehmens ist die Jahreslohnsteuer. Diese ermitteln Sie erst im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs, wenn die tatsächlichen Bezüge des Mitarbeiters endgültig feststehen.
Den Lohnsteuer-Jahresausgleich dürfen Sie frühestens mit der Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum im Ausgleichsjahr durchführen, das heißt mit der Dezemberabrechnung. Der spätest mögliche Zeitpunkt ist die Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum, der im März 2010 endet.
Lesen Sie im Beitrag „Wie Sie den kommenden Jahresabschluss stressfrei und reibungslos bewältigen“:
- wann Sie zum Lohnsteuer-Jahresausgleich verpflichtet sind,
- für welche Mitarbeiter Sie den Ausgleich nicht durchführen dürfen und
- wie Sie den Erstattungsbetrag berechnen.
