Jahresabschluss: Schließen Sie auch die Entgeltkonten ab
Beim Jahresabschluss zum 31.12.2009 addieren Sie die einzelnen Monatswerte in den Entgeltkonten und schließen die Entgeltkonten ab. Aufgrund des Entgeltkontos haben Sie nun verschiedene Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen.
Die Lohnsteuerbescheinigung übermitteln Sie elektronisch an das Finanzamt bzw. an eine Clearingstelle und zwar bis spätestens 1.3.2010. Außerdem haben Sie jedem Mitarbeiter eine Bescheinigung in DIN-A4 auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Die mitgeteilten Daten sind die Grundlage für die Einkommensteuererklärung des Mitarbeiters (Anlage N).
Achtung: Die Steuernummer Ihres Unternehmens muss nur in der elektronischen Mitteilung an das Finanzamt enthalten sein. Alle anderen Ausfertigungen der Lohnsteuerbescheinigungen, wie z. B. die für den Arbeitnehmer, müssen die Steuernummer nicht enthalten.
Was die Entgeltkonten am Ende des Jahres enthalten müssen
Beim Führen der Entgeltkonten müssen Sie keine besonderen Formvorschriften beachten. Es ist jedoch wichtig, dass die für die Steuerberechnung relevanten Daten im Entgeltkonto enthalten sind. Kommen Sie der Verpflichtung zur Führung eines Entgeltkontos nicht oder nicht korrekt nach und kann das Finanzamt deshalb nicht die nötigen Grundlagen zur Ermittlung der Lohnsteuer entnehmen, darf es die Abgaben schätzen. Dies führt in aller Regel zu einer höheren Belastung!
Mit der „Checkliste zur Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Entgeltkonten“ können Sie schnell überprüfen, ob die Entgeltkonten alle wichtigen Angaben enthalten und können dem Jahresabschluss gelassen entgegensehen.
