Auch der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Anfechtung Ihrer Lohnsteueranmeldung

Unterläuft Ihnen ein Fehler bei der Lohnsteueranmeldung bzw. bei der Lohnsteuerberechnung, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung. Der Mitarbeiter kann die Anfechtung und Rückerstattung ebenfalls geltend machen.

Das kann selbst dem gewissenhaftesten Lohnbuchhalter passieren: Eine Zahlung an einen Mitarbeiter wird zu Unrecht oder zu hoch dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Haben Sie dem Beschäftigten die Lohnsteuerbescheinigung bereits ausgehändigt, ist eine Rückerstattung der Lohnsteuer an Ihr Unternehmen ausgeschlossen.

Der Mitarbeiter hat aber selbst das Recht auf Anfechtung Ihrer Lohnsteueranmeldung. Dieses Recht auf Anfechtung besteht unabhängig davon, dass der Mitarbeiter nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung dieser Bescheinigung nicht mehr verlangen kann (Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.10.2009, AZ: I R 70/08).

Das Recht auf Anfechtung bedeutet aber gleichzeitig, dass der Mitarbeiter gegenüber dem Finanzamt eine Änderung der Lohnsteueranmeldung beanspruchen kann. Dies gilt, soweit der bei Lohnsteueranmeldungen übliche Vorbehalt der Nachprüfung noch besteht.

Achtung: Der Anspruch auf Rückerstattung besteht gegen Ihr Betriebsstättenfinanzamt. Teilen Sie dies dem betroffenen Mitarbeiter in einem solchen Fall mit.

Alle aktuellen Termine für Ihre Lohnsteueranmeldung und -abführung finden Sie hier.

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