Bald können Sie Lohnsteuerabzugsmerkmale nur noch elektronisch abrufen: Die Daten werden jetzt übermittelt
Die Lohnsteuerkarte hat ab 2012 ausgedient. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers werden nur noch elektronisch erfasst und für Lohn- und Gehaltsabrechner zum Abruf bereitgestellt. Jetzt im Mai werden die Daten erstmals an das das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Nach einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums vom 13.4.2010 (AZ: IV C 5 – S 2363/09/10005) müssen die Meldebehörden zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für jeden Steuerpflichtigen die in § 39e Abs. 9 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) bezeichneten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Zunächst erfolg eine erste Übertragung der Daten im Mai 2010. Für die zweite Übermittlung der Daten, voraussichtlich zum Stichtag 1.11.2010, wird es ein weiteres BMF-Schreiben geben.
Das Bundeszentralamt für Steuern erhebt die Daten für den erstmaligen Aufbau der Datei der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Abs. 9 Satz 4 EStG) sowie zur Erprobung des Datenübermittlungsverfahrens von den Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern.
Achtung: Falls Mitarbeiter Ihres Unternehmens die Datenübermittlung beunruhigt, können Sie ihnen mitteilen: Die Daten dürfen nur für die genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie sind gesondert zu speichern und unmittelbar nach Beendigung der Erprobung, spätestens am 1.10.2010, vollständig zu löschen.
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