Hier bekommen Sie das Muster für die Lohnsteueranmeldung 2011

Mit Schreiben vom 23.8.2010 (IV C 5 – S 2533/10/10007 – DOK 2010/0602245) hat das Bundesfinanzministerium das Vordruckmuster der Lohnsteueranmeldung ab Januar 2011 veröffentlicht.

Das Vordruckmuster für die Lohnsteueranmeldung benötigen Sie auch, wenn Sie die Lohnsteueranmeldung maschinell ausfüllen und übermitteln. Hierzu sind Sie – darauf weisen die beigefügten Erläuterungen hin – grundsätzlich verpflichtet. Nach wie vor gilt aber: Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung verzichten. In diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und zu unterschreiben.

Tipp: Das Vordruckmuster für die Lohnsteueranmeldung mit Erläuterungen können Sie sich auch auf unseren Seiten herunterladen, und zwar hier.


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