Hier kommen die Vorgaben für die Lohnsteuerbescheinigung 2011

Sie sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28.2.2011 eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz). Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Das BMF stellt in seinem Schreiben vom 23.8.2010 unter anderem klar, dass Unternehmen die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz authentifiziert vorzunehmen haben. Das hierfür erforderliche Zertifikat erhalten Sie im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) auf Antrag. Ohne diese Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich.

Achtung: Nur wenn Sie ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten beschäftigen und nicht über eine maschinelle Lohnabrechnung verfügen, dürfen Sie eine manuelle Lohnsteuerbescheinigung verschicken. Allerdings müssen Sie gar keine Lohnsteuerbescheinigung übermitteln, wenn Ihr Unternehmen nur Mitarbeiter beschäftigt – privat oder gewerblich –, für die die Lohnsteuer pauschaliert wird.

Tipp: Das Schreiben mit den Vorgaben für das Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung 2011 und das Muster erhalten Sie, wenn Sie hier  klicken.


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