Identifikationsnummer: Sie können das Anfrageverfahren ab sofort nutzen

Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung und für das Lohnkonto benötigen Sie eine Identifikationsnummer des Arbeitnehmers. Das bereits angekündigte Anfrageverfahren zum Abruf der Identifikationsnummer steht jetzt bis zum 31.12.2010 zur Verfügung.

Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.8.2010 hervor. Ziel des maschinellen Verfahrens zur Anfrage der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers ist es, den Arbeitgeberunternehmen eine Anfragemöglichkeit zur Erstversorgung mit den Identifikationsnummern der bei ihm aktuell beschäftigten Arbeitnehmer bereitzustellen. Mit der Anfragemöglichkeit können Sie die aufwendige und fehleranfällige personelle Aufnahme der Identifikationsnummer in Ihr EDV-System vermeiden. Ihre Anfrage wird nach Prüfung an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet, welches die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers mitteilt.

Tipp: Für die Anfrage ist eine Liste als CSV-Datei zu verwenden. Das Format der CSV-Daten für das Anfrageverfahren finden Sie, wenn Sie hier klicken.


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