Steueridentifikationsnummer: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht für eine Beschwerde
Alle Arbeitnehmer haben eine Steueridentifikationsnummer, die Sie im Lohnbüro beispielsweise für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung benötigen. Derzeit können Sie die Nummern im Anfrageverfahren abfragen. Viele Bürger ziehen gegen die Steueridentifikationsnummer vor Gericht – bisher ohne Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) Köln hatte sich kürzlich gleich mit 4 Klagen gegen die Steueridentifikationsnummer zu beschäftigen. Die Kläger wollten eine Löschung ihrer Steueridentifikationsnummer erreichen. Die Begründung: Die Steueridentifikationsnummer sei nicht verfassungsgemäß und damit auch nicht rechtmäßig. Das FG Köln äußerte in seinen Urteilen zwar ebenfalls Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Steueridentifikationsnummer. Diese Zweifel reichten aber nicht für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht aus (FG Köln, Urteile vom 7.7.2010, AZ: 2 K 2999/08, 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08, veröffentlicht am 15.9.2010). Eine verbindliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit kann jedoch nur das Bundesverfassungsgericht treffen.
Tipp: Die Vorgaben für die Lohnsteuerbescheinigung 2011 finden Sie hier.
