Das kommt mit den neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2011 auf Sie zu

Der Bundesrat hat den Lohnsteuer-Richtlinien 2011 kürzlich zugestimmt. Sie gelten für Lohnzahlungszeiträume ab dem 31.12.2010 und bieten Ihnen für Ihre Arbeit zahlreiche Richtwerte sowie rechtssichere Orientierungshilfen.

Die Lohnsteuer-Richtlinien sind für Sie im Lohnbüro zwar keine bindenden Vorschriften, Sie sollten sich dennoch bei der Abrechnung stets an diesem Regelwerk orientieren. Die Lohnsteuer-Richtlinien klären Auslegungsfragen, die von allgemeiner Bedeutung sind und sich bei der praktischen Anwendung von Gesetzen (auch durch die Gerichte) ergeben haben. Aus diesem Grund folgen die Finanzgerichte den Richtlinien im Rahmen ihrer Entscheidungen. Sie sind also grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn Sie mit den Lohnsteuer-Richtlinien arbeiten.

Wenden Sie die Lohnsteuer-Richtlinien 2011 beim Lohnsteuerabzug vom Arbeitsentgelt für Lohnzahlungszeiträume an, die nach dem 31.12.2010 enden. Für sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) wenden Sie die neuen Lohnsteuer-Richtlinien an, wenn der Arbeitnehmer sie nach dem 31.12.2010 erhält.

Folgende Änderungen sehen die Lohnsteuer-Richtlinien 2011 beispielsweise vor:

  • Erleichterter Nachweis für die Anwendung von Sachbezugswerten auf Mahlzeiten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten (rückwirkende Anwendung ab 1.1.2010).
  • Im Rahmen der Altersteilzeit sind die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeiträge sowie die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung auch dann steuer- und beitragsfrei, wenn die Altersteilzeit nach dem 31.12.2009 begonnen wurde und der Arbeitgeber keine Förderung der Bundesagentur für Arbeit erhält.
  • Das Finanzamt hat die Möglichkeit, eine Anrufungsauskunft zu befristen.
  • Die Voraussetzungen für die Pauschalierung von Entgeltextras wurden gelockert.

Tipp: Den gesamten Entwurf der neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2011 finden Sie, wenn Sie hier klicken.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen