Diese BFH-Urteile sind jetzt auch für Sie und Ihr Finanzamt bindend

Rechtskräftige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten. Einige BFH-Entscheidungen werden aber im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. Diese müssen die Finanzämter in vergleichbaren Fällen anwenden. Legen Sie bei Ihrer Arbeit die BFH-Urteile ebenfalls zugrunde, haben Sie Rechtssicherheit.

Die aktuelle Liste mit den für allgemein anwendbar erklärten BFH-Urteilen wurde am 12.10.2010 im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sollten sich an die Vorgaben der entsprechenden BFH-Urteile halten. Einige der Urteile sind betreffen direkt Ihre Arbeit.

Beispiel: Wenn sich Mitarbeiter im Lohnbüro Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung und/oder beim Abführen der Lohnsteuer zuschulden kommen lassen, haftet Ihr Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden dafür (Urteil vom 21.4.2010, AZ: VI R 29/08).

Tipp: Die aktuelle Liste mit den BFH-Entscheidungen, die im Bundesgesetzblatt II veröffentlicht wurden, erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.


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