Gebühr für verbindliche Auskunft des Finanzamts ist verfassungsgemäß
Nach § 89 Abgabenordnung (AO) gibt Ihnen das Finanzamt gegen Gebühr eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von komplizierten Sachverhalten. Die anfallende Gebühr ist verfassungsgemäß, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg (am 17.3.2010, AZ: 1 K 661/08) aktuell urteilte.
Ein Steuerpflichtiger hatte sich mit einer Klage gegen die anfallenden Gebühren gewandt. Nach Ansicht des Finanzgerichts sind die Gebühren für eine verbindliche Auskunft aber mit der Verfassung vereinbar. Sie seien durch den bei der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der verbindlichen Auskunft entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand und durch den mit der Auskunft verbundenen persönlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen gerechtfertigt.
Achtung: Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, also nach dem Wert, den die Auskunft für Ihr Unternehmen als Antragsteller hat. Als Mindestgegenstandswert werden 5.000 € angesetzt. Hierfür fällt eine Gebühr von 121 € an, die Ihr Unternehmen also mindestens bezahlen muss.
Tipp: Eine Anrufungsauskunft, die ausschließlich zu Fragen rund um den Lohnsteuerabzug ergeht, ist nach wie vor kostenfrei.
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