Ihr Unternehmen haftet auch, wenn Mitarbeiter Lohnsteuer hinterziehen

Das kann leider vorkommen: Mitarbeiter im Lohnbüro lassen sich Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung und/oder beim Abführen der Lohnsteuer zuschulden kommen. Gegenüber den Finanzbehörden muss dafür Ihr Unternehmen geradestehen.

So erging es auch einer Arbeitgeberin, deren Fall kürzlich vor dem Bundesfinanzhof entschieden wurde. Sie hatte ihre Personalleiterin mit der Abrechnung der Lohnsteuer betraut. Diese manipulierte jahrelang ihre eigenen Gehaltsabrechnungen, sodass die Arbeitgeberin insgesamt 43.617,17 € zu wenig an Lohnsteuer abführte. Die Unregelmäßigkeiten wurden schließlich im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt. Das Finanzamt zog das Unternehmen zur Verantwortung und forderte von diesem die Lohnsteuer nach. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Haftung der Arbeitgeberin (Urteil vom 21.4.2010, AZ: VI R 29/08).

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