Nicht vergessen: Werfen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 nicht weg

Eigentlich sollten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens jetzt ihre Lohnsteuerkarte 2011 erhalten und an Sie weiterleiten. Doch eine Lohnsteuerkarte 2011 wird es nicht geben. Sie im Lohnbüro müssen mit der Karte von 2010 weiterarbeiten und dürfen diese nicht wegwerfen.

Das Bundesfinanzministerium weist mit Schreiben vom 1.10.2010 nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Lohnsteuerkarte 2010 auch 2011 noch benötigt wird und nicht vernichtet werden darf.

Das bedeutet für Sie:

  • Für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens besteht keine Verpflichtung, Ihnen für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen.
  • Wechseln die Beschäftigten Ihres Unternehmens zu einem anderen Arbeitgeber, müssen Sie ihnen die Lohnsteuerkarte 2010 wieder aushändigen. Die Mitarbeiter benötigen sie für ihren neuen Arbeitgeber.
  • Umgekehrt händigen Ihnen neue, 2011 eingestellte Mitarbeiter die Lohnsteuerkarte 2010 aus, die sie von ihrem alten Arbeitgeber erhalten haben.
  • Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch im Jahr 2011 weiter.
  • Ändern sich Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge zu Beginn des Jahres 2011, sind Mitarbeiter verpflichtet, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen.
  • Für den Rest Jahres 2010 werden die Lohnsteuerkarten noch von der Gemeinde ausgestellt.
  • Benötigt ein Beschäftigter im Jahr 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte, stellt das zu-ständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Tipp: Es existiert eine Vielzahl verschiedener Frei- und Entlastungsbeträge. Unterlaufen Ihnen bei der Anwendung der Freibeträge Fehler, bekommen Sie nicht nur Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung, sondern auch mit Ihren Beschäftigten. Wenn Sie hier klicken, erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Freibeträge.


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