
Normalerweise wird die Lohnsteuer entsprechend der Besteuerungsmerkmale der Lohnsteuerkarte aus einer Lohnsteuertabelle abgelesen. Bei bestimmten Voraussetzungen können Sie die Lohnsteuer pauschalieren (Anwendung eines Prozentsatzes). Dies führt für Sie zu Arbeitsvereinfachungen und in vielen Fällen auch zu Steuerersparnissen.
mehrKurzfristige BeschäftigungEine Pauschalversteuerung mit 25 % kommt auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung in Betracht. Dies ist aber abhängig von der Höhe des Stundenlohns und der Anzahl der Arbeitstage. Auch der Arbeitslohn, den Sie pro Arbeitstag bezahlen, spielt hierbei eine Rolle.
mehrKurzfristige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung / MinijobGeringfügig entlohnte Beschäftigte (400-€-Jobber oder Minijobs) sind zwar generell sozialversicherungsfrei; diese Freiheit gilt aber nicht bei der Lohnsteuer. Das bedeutet: Auch geringfügig Beschäftigte sind einkommensteuerpflichtig.
mehrGeringfügige Beschäftigung / Minijob 
In bestimmten Fällen können Sie anstelle des Lohnsteuerabzugs nach allgemeinen Grundsätzen (per Lohnsteuerkarte) die Lohnsteuer pauschalieren, d. h. mit einem bestimmten Prozentsatz des Arbeitslohns erheben. Dies kann für Sie in vielen Fällen zu Steuerersparnissen und auch zu erheblichen Arbeitsvereinfachungen führen.
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